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   BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 74/87   

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BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 74/87 (https://dejure.org/1988,18178)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - IVb ZR 74/87 (https://dejure.org/1988,18178)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - IVb ZR 74/87 (https://dejure.org/1988,18178)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57

    Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 74/87
    Sollten sie als Teile einer Sachgesamtheit übereignet werden, müßte aufgrund der Parteivereinbarungen jeder, der diese kennt, die übereigneten Sachen von anderen unterscheiden können (vgl. BGHZ 28, 16; BGHR BGB § 929 Satz 1 Sachgesamtheit 1 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86

    Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 74/87
    Sind die Parteien über den Inhalt einer Erklärung uneinig, müssen für die Ermittlung des wirklichen Willens auch die außerhalb der Erklärung liegenden Umstände, die der Aufhellung oder Aufdeckung des Parteiwillens dienen können, berücksichtigt werden; maßgebend ist das Gesamtverhalten der Erklärenden einschließlich etwaiger Vorbesprechungen und des Zweckes der Erklärung (vgl. BGHR Urteil vom 23. Februar 1987 - II ZR 183/86 - BGB § 133 Wille 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1987 - IX ZR 228/86

    Bestimmtheit der Übereignung von Hausratsgegenständen

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 74/87
    Sollten sie als Teile einer Sachgesamtheit übereignet werden, müßte aufgrund der Parteivereinbarungen jeder, der diese kennt, die übereigneten Sachen von anderen unterscheiden können (vgl. BGHZ 28, 16; BGHR BGB § 929 Satz 1 Sachgesamtheit 1 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 7/91

    Vorrang des Vermieterpfandrechts an Warenlager

    Ebensowenig ist dem Bestimmheitsgrundsatz genügt, wenn die Übereignung auf solche Gegenstände aus einer Sachgesamtheit beschränkt wird, die "frei von Rechten Dritter" sind (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 74/87 - nicht veröffentlicht).
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